Sitzung: 08.06.2012 GRM/006/2012
Fortführung
der Dorferneuerung
1. Bgm. Michael Pöhnlein, Herr Walter Wolfrom und Frau Carola Kroczek
hatten die Unterlagen hierzu vorab gesichtet und in der Folge wesentliche
Informationen eingeholt.
Es ergab sich folgendes Bild:
Noch offene Projekte laut Vorbereitungsplanung und Budget:
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Bereich: Rodungsquelle, Dorfteich und Umgriff
(Zusammenarbeit mit Angelclub und Abstimmung mit Anliegern erforderlich)
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Rathaus: Sanierung Dachstuhl und Fassade
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Grüntorstraße: Neugestaltung (nur wenige Anlieger!)
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Zisternengelände am Bushalt: Umgestaltung (evtl. Kinder
und Jugendliche beteiligen)
Zusätzlich aktuell gewordene Projekte:
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Tennisplatz: Umwidmung zu Skaterbahn und/oder
Multifunktionsspielfeld
Die Rücksprache mit dem ALE zeigte, dass
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das Amt eine Prioritätenliste der bis 2014
umzusetzenden Maßnahmen wünscht;
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die Förderung einer Skaterbahn grundsätzlich
möglich ist, eine multifunktionale Anlage aber bevorzugt wird (Fördersatz,
Förderwahrscheinlichkeit);
Hierzu werden Entwurf und Kostenberechnung
erforderlich.
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aus dem eingeplanten Budget noch E 170.000,- an
Fördermitteln zur Verfügung stehen;
Für die nächste Gemeinderatssitzung ist geplant, eine Prioritätenliste
zu erstellen. Hierzu ist eine erste Kostenübersicht (siehe:
Vorbereitungsplanung + notwendige Ergänzungen) erforderlich. Außerdem ist der
notwendige Kontakt zu den betroffenen Gruppen (Angler, betroffene Anlieger, SV,
Jugend...) in absehbarer Zeit herzustellen.
Angestrebt ist, für die zur Umsetzung vorgesehenen Maßnahmen einen
möglichst hohen Fördersatz zu erzielen (von Abwanderung bedrohte Gemeinde,
betrifft v. a. herausragende Maßnahmen, evtl. Multifunktionsspielfeld?) und
sich hierzu mit dem ALE zu verständigen.
Thema:
Umgestaltungsmaßnahmen im ehemaligen Kläranlagengelände (Ländliche Entwicklung)
Es wurde festgestellt, dass die der Planfeststellung zum Plan gemäß § 41
FlurbG zugrunde liegende Planung in einigen Punkten überholt ist. Es wurde
ferner festgestellt, dass anzustreben sein wird, die Maßnahme in den
veränderten Rahmenbedingungen angepasster Form umzusetzen (Flächenanspruch,
Ausmaß der Gewässeraufweitung) und sich hierzu mit dem ALE abzustimmen.