Fortführung der Dorferneuerung

 

1. Bgm. Michael Pöhnlein, Herr Walter Wolfrom und Frau Carola Kroczek hatten die Unterlagen hierzu vorab gesichtet und in der Folge wesentliche Informationen eingeholt.

 

Es ergab sich folgendes Bild:

 

Noch offene Projekte laut Vorbereitungsplanung und Budget:

 

-       Bereich: Rodungsquelle, Dorfteich und Umgriff (Zusammenarbeit mit Angelclub und Abstimmung mit Anliegern erforderlich)

-       Rathaus: Sanierung Dachstuhl und Fassade

-       Grüntorstraße: Neugestaltung (nur wenige Anlieger!)

-       Zisternengelände am Bushalt: Umgestaltung (evtl. Kinder und Jugendliche beteiligen)

 

Zusätzlich aktuell gewordene Projekte:

 

-       Tennisplatz: Umwidmung zu Skaterbahn und/oder Multifunktionsspielfeld

 

Die Rücksprache mit dem ALE zeigte, dass

 

-       das Amt eine Prioritätenliste der bis 2014 umzusetzenden Maßnahmen wünscht;

-       die Förderung einer Skaterbahn grundsätzlich möglich ist, eine multifunktionale Anlage aber bevorzugt wird (Fördersatz, Förderwahrscheinlichkeit);

Hierzu werden Entwurf und Kostenberechnung erforderlich.

-       aus dem eingeplanten Budget noch E 170.000,- an Fördermitteln zur Verfügung stehen;

 

Für die nächste Gemeinderatssitzung ist geplant, eine Prioritätenliste zu erstellen. Hierzu ist eine erste Kostenübersicht (siehe: Vorbereitungsplanung + notwendige Ergänzungen) erforderlich. Außerdem ist der notwendige Kontakt zu den betroffenen Gruppen (Angler, betroffene Anlieger, SV, Jugend...) in absehbarer Zeit herzustellen.

 

Angestrebt ist, für die zur Umsetzung vorgesehenen Maßnahmen einen möglichst hohen Fördersatz zu erzielen (von Abwanderung bedrohte Gemeinde, betrifft v. a. herausragende Maßnahmen, evtl. Multifunktionsspielfeld?) und sich hierzu mit dem ALE zu verständigen.

 

Thema:

 

Umgestaltungsmaßnahmen im ehemaligen Kläranlagengelände (Ländliche Entwicklung)

 

Es wurde festgestellt, dass die der Planfeststellung zum Plan gemäß § 41 FlurbG zugrunde liegende Planung in einigen Punkten überholt ist. Es wurde ferner festgestellt, dass anzustreben sein wird, die Maßnahme in den veränderten Rahmenbedingungen angepasster Form umzusetzen (Flächenanspruch, Ausmaß der Gewässeraufweitung) und sich hierzu mit dem ALE abzustimmen.