Sitzung: 14.03.2014 GRM/003/2014
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Sachstandsinformationen
Die Sanierung des Rathauses ist im Zuge der Dorferneuerung förderfähig. Die
Förderung erfolgt als Einzelobjektmaßnahme mit einer maximalen Förderhöhe von 150.000
€. Die Dorferneuerungsmaßnahmen müssen bis Ende 2016 beendet sein.
Die Sanierung des Rathauses verlangt mit Planung, Zuwendungsverfahren
und Bauausführung bis zu ihrer Fertigstellung mindestens einen Zeitraum bis
Ende 2015.
Um dieses Ziel zu erreichen, muss nunmehr mit den entsprechenden
Arbeitsschritten begonnen werden. Es sollte 2014 der gesamte Planungsprozess,
sowie die Finanzierungsvereinbarung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung
abgeschlossen sein.
Träger der Baumaßnahme wird die Gemeinde Rödelmaier sein.
Es bedarf eines einleitenden Beschlusses, wonach die Sanierung des
Rathauses durchgeführt wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das Rathaus Rödelmaier, Schloßhof 1 zu
sanieren. Mit der Sanierung soll der bauliche Zustand auf aktuellen Standard
gebracht werden und eine zeitgemäße, funktionale Nutzung des Gebäudes für
gemeindliche Zwecke herbeigeführt werden. Die Maßnahme wird im Zuge der
Dorferneuerung durchgeführt. Dazu sind die entsprechenden Zuwendungsanträge bei
der Teilnehmergemeinschaft bzw. beim Amt für Ländliche Entwicklung zu stellen.
Zunächst soll auf Grundlage des nachfolgenden Raumprogramms eine
Vorplanung mit entsprechender Kostenschätzung herbeigeführt werden, die als
Grundlage für die weitere Diskussion des Vorhabens dient.
Das Projekt soll 2014 geplant und die Finanzierung mit dem ALE gesichert
werden. 2015 erfolgt die bauliche Umsetzung.
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |
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Bestimmung des
grundsätzlichen Raumprogrammes
Die Sanierung des Rathauses ist sowohl hinsichtlich der Bausubstanz, der
energetischen Situation und insbesondere auch der Funktionalität zu betrachten.
Die beiden erstgenannten Punkte sind durch einen noch zu beauftragenden
Architekten zu bewerten. Über die künftige Funktion des Rathauses ist vom
Gemeinderat ein Raumprogramm zu entwickeln, welches Grundlage für die weitere
Planung darstellt.
Soweit in der Verwaltung bekannt ist, beabsichtigt der Gemeinderat das
Rathaus im Wesentlichen in seiner bisherigen Funktion zu erhalten.
Danach würde das Raumprogramm gegenwärtig so aussehen:
Sitzungssaal für den Gemeinderat mit angemessenem Raum für etwa 10
Zuhörer
Büro des Bürgermeisters mit Wartebereich
Bedarfsgerechte Neuschaffung von Toiletten
Archivraum
Einrichtung einer kleinen Küchenzeile
Eventuell ein Raum als Pfarrbüro
Barrierefreie Erreichbarkeit aller Räume
Einladender Eingangsbereich
Der Gemeinderat wird gebeten, diese grundsätzlichen, funktionalen
Anforderungen an das Raumprogramm zu beraten und entsprechend der Beratung
festzulegen bzw. zu ergänzen oder zu ändern.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Planung zur Sanierung des Rathauses mit
folgendem vorläufigen Raumprogramm einzuleiten:
Sitzungssaal für den Gemeinderat mit angemessenem Raum für etwa 10
Zuhörer
Büro des Bürgermeisters mit Wartebereich
Bedarfsgerechte Neuschaffung von Toiletten
Archivraum
Einrichtung einer kleinen Küchenzeile
Eventuell ein Raum als Pfarrbüro
Barrierefreie Erreichbarkeit aller Räume
Einladender Eingangsbereich
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |
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Ermächtigung des 1.
Bürgermeisters zur Planungsvergabe
Die Sanierung des Rathauses erfordert den Einsatz eines Architekten.
Architekt Franz-Josef Schmitt von der VG kann diese Aufgabe aufgrund der Fülle
seines laufenden Aufgabenfeldes für die VG-Mitgliedsgemeinden vom Umfang her
nicht erfüllen. Die Architektenleistungen sind daher zu vergeben. Die Vergabe
der Architektenleistung erfolgt auf Basis der Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure und wird fachlich von Herrn Architekt Franz-Josef Schmitt
begleitet. Es wird vorgeschlagen, den 1. Bürgermeister zu ermächtigen, ein
geeignetes Architektenbüro zu suchen und den Auftrag zu erteilen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den 1. Bürgermeister zu ermächtigen, die
Planung für die Sanierung des Rathauses in Rödelmaier an ein geeignetes
Architekturbüro zu vergeben und den entsprechenden Architektenvertrag
abzuschließen. Es soll eine stufenweise Beauftragung erfolgen, diese soll sich
momentan auf die Leistungsphasen 1 und 2 erstrecken. Soweit es im Zuge der
Bauplanung erforderlich ist, wird der 1. Bürgermeister ebenso ermächtigt, einen
Statiker einzuschalten und den entsprechenden Ingenieurvertrag dazu
abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |
