-       Sachstandsinformationen

 

Die Sanierung des Rathauses ist im Zuge der Dorferneuerung förderfähig. Die Förderung erfolgt als Einzelobjektmaßnahme mit einer maximalen Förderhöhe von 150.000 €. Die Dorferneuerungsmaßnahmen müssen bis Ende 2016 beendet sein.

 

Die Sanierung des Rathauses verlangt mit Planung, Zuwendungsverfahren und Bauausführung bis zu ihrer Fertigstellung mindestens einen Zeitraum bis Ende 2015.

 

Um dieses Ziel zu erreichen, muss nunmehr mit den entsprechenden Arbeitsschritten begonnen werden. Es sollte 2014 der gesamte Planungsprozess, sowie die Finanzierungsvereinbarung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung abgeschlossen sein.

 

Träger der Baumaßnahme wird die Gemeinde Rödelmaier sein.

 

Es bedarf eines einleitenden Beschlusses, wonach die Sanierung des Rathauses durchgeführt wird.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, das Rathaus Rödelmaier, Schloßhof 1 zu sanieren. Mit der Sanierung soll der bauliche Zustand auf aktuellen Standard gebracht werden und eine zeitgemäße, funktionale Nutzung des Gebäudes für gemeindliche Zwecke herbeigeführt werden. Die Maßnahme wird im Zuge der Dorferneuerung durchgeführt. Dazu sind die entsprechenden Zuwendungsanträge bei der Teilnehmergemeinschaft bzw. beim Amt für Ländliche Entwicklung zu stellen.

 

Zunächst soll auf Grundlage des nachfolgenden Raumprogramms eine Vorplanung mit entsprechender Kostenschätzung herbeigeführt werden, die als Grundlage für die weitere Diskussion des Vorhabens dient.

 

Das Projekt soll 2014 geplant und die Finanzierung mit dem ALE gesichert werden. 2015 erfolgt die bauliche Umsetzung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9

 

 

 

-       Bestimmung des grundsätzlichen Raumprogrammes

 

Die Sanierung des Rathauses ist sowohl hinsichtlich der Bausubstanz, der energetischen Situation und insbesondere auch der Funktionalität zu betrachten. Die beiden erstgenannten Punkte sind durch einen noch zu beauftragenden Architekten zu bewerten. Über die künftige Funktion des Rathauses ist vom Gemeinderat ein Raumprogramm zu entwickeln, welches Grundlage für die weitere Planung darstellt.

 

Soweit in der Verwaltung bekannt ist, beabsichtigt der Gemeinderat das Rathaus im Wesentlichen in seiner bisherigen Funktion zu erhalten.

 

Danach würde das Raumprogramm gegenwärtig so aussehen:

 

Sitzungssaal für den Gemeinderat mit angemessenem Raum für etwa 10 Zuhörer

Büro des Bürgermeisters mit Wartebereich

Bedarfsgerechte Neuschaffung von Toiletten

Archivraum

Einrichtung einer kleinen Küchenzeile

Eventuell ein Raum als Pfarrbüro

Barrierefreie Erreichbarkeit aller Räume

Einladender Eingangsbereich

 

Der Gemeinderat wird gebeten, diese grundsätzlichen, funktionalen Anforderungen an das Raumprogramm zu beraten und entsprechend der Beratung festzulegen bzw. zu ergänzen oder zu ändern.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Planung zur Sanierung des Rathauses mit folgendem vorläufigen Raumprogramm einzuleiten:

 

Sitzungssaal für den Gemeinderat mit angemessenem Raum für etwa 10 Zuhörer

Büro des Bürgermeisters mit Wartebereich

Bedarfsgerechte Neuschaffung von Toiletten

Archivraum

Einrichtung einer kleinen Küchenzeile

Eventuell ein Raum als Pfarrbüro

Barrierefreie Erreichbarkeit aller Räume

Einladender Eingangsbereich

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9

 

 

 

-       Ermächtigung des 1. Bürgermeisters zur Planungsvergabe

 

Die Sanierung des Rathauses erfordert den Einsatz eines Architekten. Architekt Franz-Josef Schmitt von der VG kann diese Aufgabe aufgrund der Fülle seines laufenden Aufgabenfeldes für die VG-Mitgliedsgemeinden vom Umfang her nicht erfüllen. Die Architektenleistungen sind daher zu vergeben. Die Vergabe der Architektenleistung erfolgt auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und wird fachlich von Herrn Architekt Franz-Josef Schmitt begleitet. Es wird vorgeschlagen, den 1. Bürgermeister zu ermächtigen, ein geeignetes Architektenbüro zu suchen und den Auftrag zu erteilen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den 1. Bürgermeister zu ermächtigen, die Planung für die Sanierung des Rathauses in Rödelmaier an ein geeignetes Architekturbüro zu vergeben und den entsprechenden Architektenvertrag abzuschließen. Es soll eine stufenweise Beauftragung erfolgen, diese soll sich momentan auf die Leistungsphasen 1 und 2 erstrecken. Soweit es im Zuge der Bauplanung erforderlich ist, wird der 1. Bürgermeister ebenso ermächtigt, einen Statiker einzuschalten und den entsprechenden Ingenieurvertrag dazu abzuschließen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9