Sitzung: 14.03.2014 GRM/003/2014
Sie beabsichtigen
auf dem Grundstück Fl. Nr. 1099 in der Blumenstraße 10 in Rödelmaier ein
Einfamilienwohnhaus mit Garage zu errichten. Im Kellergeschoss sind Räume für
eine Heilpraktikerpraxis vorgesehen. Es ist ein zweigeschossiges Wohnhaus mit
einem Zeltdach und einer Dachneigung von 22° sowie grauer Dacheindeckung mit
Betondachsteinen geplant. Die Garage soll ein flachgeneigtes Pultdach erhalten.
Das Grundstück Fl.
Nr. 1099 liegt im Innerortsbereich von Rödelmaier. Das Vorhaben muss sich nach
Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügen.
Die
Bauaufsichtsbehörde wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens das Vorhaben städtebaulich beurteilen und auch das
Einfügungsgebot nach § 34 Baugesetzbuch prüfen.
Die Unterschriften der angrenzenden Nachbarn sind noch einzuholen.
Neben den zwei
Garagenplätzen für die Wohnung wurden für die Heilpraktikerpraxis zwei
Stellplätze in den Planunterlagen nachgewiesen.
Beschluss:
Nach Prüfung der Antragsunterlagen kommt der Gemeinderat zum Ergebnis,
dass der Standort des Wohngebäudes stark von der Bauflucht der bestehenden
Bebauung abweicht. Die unmittelbar angrenzenden Wohngebäude sind eingeschossig.
Die Dachform weicht von der bestehenden Bebauung ab. Es fügt sich städtebaulich
und nach der geplanten Bauweise nicht in Eigenart der näheren Umgebung ein.
Der Gemeinderat empfiehlt den Bauherren deshalb eine Vorabstimmung der
Planung mit der Bauaufsichtsbehörde vorzunehmen und die Nachbarunterschriften einzuholen.
Eine Beschlussfassung wird zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |
