Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag der Eheleute Christin und Sebastian Schmitt, beide wohnhaft Seepfad 2 in Rödelmaier vorgelegt.

 

Sie beabsichtigen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1099 in der Blumenstraße 10 in Rödelmaier ein Einfamilienwohnhaus mit Garage zu errichten. Im Kellergeschoss sind Räume für eine Heilpraktikerpraxis vorgesehen. Es ist ein zweigeschossiges Wohnhaus mit einem Zeltdach und einer Dachneigung von 22° sowie grauer Dacheindeckung mit Betondachsteinen geplant. Die Garage soll ein flachgeneigtes Pultdach erhalten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1099 liegt im Innerortsbereich von Rödelmaier. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

 

Die Bauaufsichtsbehörde wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens das Vorhaben  städtebaulich beurteilen und auch das Einfügungsgebot nach § 34 Baugesetzbuch prüfen.

Die Unterschriften der angrenzenden Nachbarn sind noch einzuholen.

 

Neben den zwei Garagenplätzen für die Wohnung wurden für die Heilpraktikerpraxis zwei Stellplätze in den Planunterlagen nachgewiesen.


Beschluss:

 

Nach Prüfung der Antragsunterlagen kommt der Gemeinderat zum Ergebnis, dass der Standort des Wohngebäudes stark von der Bauflucht der bestehenden Bebauung abweicht. Die unmittelbar angrenzenden Wohngebäude sind eingeschossig. Die Dachform weicht von der bestehenden Bebauung ab. Es fügt sich städtebaulich und nach der geplanten Bauweise nicht in Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Der Gemeinderat empfiehlt den Bauherren deshalb eine Vorabstimmung der Planung mit der Bauaufsichtsbehörde vorzunehmen und die Nachbarunterschriften einzuholen. Eine Beschlussfassung wird zurückgestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9