Sitzung: 14.03.2025 GRM/003/2025
Die BioRest Invest GbR würde in diesem Zuge ihren
Gesellschaftsanteil um 5.000 € erhöhen, um ihre Sperrminorität aufrecht zu
erhalten.
Die Kapitalaufstockung soll Ende März notariell
beurkundet werden. In einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung soll
folgender Beschluss gefasst werden:
„I. Kapitalerhöhung
1. Das Stammkapital der Firma BioRest GmbH mit dem Sitz
in 97633 Herbstadt, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts
Schweinfurt unter HRB 7497, wird im Wege der Barkapitalerhöhung von bisher €
2.637.000,00 (in Worten: Euro zwei Millionen
sechshundertsiebenunddreißigtausend) um € 55.000,00 (in Worten: Euro
fünf-undfünfzigtausend) erhöht auf € 2.692.000,00 (in Worten: Euro zwei
Millionen sechshundertzweiundneunzigtausend).
2. Zur Übernahme der Geschäftsanteile an dem erhöhten
Stammkapital gegen Einlage hierauf (Stammeinlage) werden zugelassen:
(a) die Firma PPW BioRest Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in
91171 Greding, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter
HRB 44043, zur Übernahme eines neuen Geschäftsanteils in Höhe von € 25.000,00
(in Worten: Euro fünfundzwanzigtausend);
(b) die Firma FETEC environment GmbH mit dem Sitz in 01445 Radebeul,
eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 32986, zur
Übernahme ei-nes neuen Geschäftsanteils in Höhe von € 25.000,00 (in Worten:
Euro fünfundzwanzigtausend);
(c) die Firma BioRest Invest GbR mit dem Sitz in 97645 Ostheim, angemeldet zur
Eintragung in das Gesellschaftsregister des Amtsgerichts Schweinfurt mit
Urkunde des Notariatsverwalters Philipp Melzer in Bad Königshofen i. Gr. vom
________ 2025, UVZ-Nr. ___/2025, zur Übernahme eines
neuen Geschäftsanteils in Höhe von € 5.000,00 (in Worten: Euro fünftausend).
3. Im Rahmen der Kapitalerhöhung werden
drei neue Geschäftsanteile im Nennbetrag von € 25.000,00 (zur Übernahme
zugelassen: Firma PPW BioRest Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)), bzw. €
25.000,00 (zur Übernahme zugelassen: Firma Fetec environment GmbH) bzw. €
5.000,00 (zur Übernahme zugelassen: Firma BioRest Invest GbR) gebildet. Die
Geschäftsanteile an dem erhöhten Stammkapital nehmen am Gewinn des ganzen
Geschäftsjahres teil, in dem die Kapitalerhöhung beschlossen wurde.
4. Die zur Erhöhung des Stammkapitals zu
übernehmenden Geschäftsanteile werden zum Nennwert ausgegeben und die auf sie
je entfallende Stammeinlage ist sofort in bar zu leisten. Ein Agio ist nicht zu
leisten.
II. Satzungsänderungen
Die Satzung der Gesellschaft, deren aktueller Wortlaut
sich aus der Urkunde des Notars Dr. Vitali Schmitkel in Bad Neustadt a.d.Saale
vom 11.11.2021, URNr. 2182/2021, ergibt, wird geändert wie folgt:
1. § 3
§ 3 (Stammkapital) der Satzung lautet künftig wie folgt:
„§ 3 Stammkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 2.692.000,00 (in Worten: Euro zwei
Millionen sechshundertzweiundneunzigtausend).“
2. § 10 (5)
§ 10 (5) der Satzung lautet künftig wie folgt:
„In der Gesellschafterversammlung kann sich jeder Gesellschafter
grundsätzlich durch eine beliebige bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Kommunen können sich nur von einer nach den kommunalen Gesetzen
vertretungsberechtigten Person vertreten lassen, wobei hierunter auch
Bürgermeister anderer Gemeinden zu verstehen sind. Die Vollmacht bedarf jeweils
der Schriftform.“
III. Sonstige Beschlüsse
Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst“
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |
