Das Planungsbüro arc.grün hat im Auftrag der Gemeinde Heustreu mit E-Mail vom 07.02.2025 die Gemeinde Rödelmaier im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zu den nachfolgend dargelegten Planungen, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Stellung zu nehmen.

 

Die Gemeinde Heustreu möchte die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung eines allgemeinen Wohngebietes schaffen. Es ist beabsichtigt am nordöstlichen Ortsrand eine Erweiterung des bestehenden Baugebietes „Am Hohnberg“ vorzunehmen. Hierzu ist es notwendig, die 7. Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen. Die Änderung wird im Parallelverfahren durchgeführt.

 

Mit der Neuausweisung eines allgemeinen Wohngebietes sollen die Voraussetzungen für die Schaffung von neuem Bauland für vorwiegend Ein- bzw. Zweifamilienhausbebauung geschaffen werden. Die Bebauung soll sich dabei weitestgehend am umliegenden Bestand orientieren und sich damit harmonisch in das Ortsbild einfügen. Der Geltungsbereich umfass eine Größe von ca. 2,54 ha.

 

Im Übrigen wird auf die beiliegenden Planunterlagen verwiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Im Rahmen des Abstimmungsgebotes hat die planende Gemeinde auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Nachbargemeinde Rücksicht zu nehmen. Hierbei sind „nur“ städtebaulich relevante Beziehungen und Auswirkungen abstimmungspflichtig.

Nicht abstimmungsrelevant sind solche Aspekte, welche in der Regel durch Fachbehörden vorgebracht werden. Dies sind z. B. naturschutzfachliche Vorgaben, Belange der Wasserwirtschaft oder der Landwirtschaft.

 

Nach Sichtung der Planunterlagen durch die Verwaltung, können keine grundsätzlichen negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Rödelmaier, betreffend der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung festgestellt werden.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Planungen der Gemeinde Heustreu zur Kenntnis. Nachdem durch die vorgelegten Planungen keine negativen städtebaulichen Auswirkungen für die Gemeinde Rödelmaier erkennbar sind, werden keine Hinweise oder Einwendungen vorgebracht.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9