Sitzung: 14.03.2025 GRM/003/2025
Das Planungsbüro arc.grün hat
im Auftrag der Gemeinde Heustreu mit E-Mail vom 07.02.2025 die Gemeinde
Rödelmaier im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange aufgefordert, zu den nachfolgend dargelegten Planungen,
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Stellung zu nehmen.
Die Gemeinde Heustreu möchte die bauleitplanerischen Voraussetzungen für
die Errichtung eines allgemeinen Wohngebietes schaffen. Es ist beabsichtigt am
nordöstlichen Ortsrand eine Erweiterung des bestehenden Baugebietes „Am
Hohnberg“ vorzunehmen. Hierzu ist es notwendig, die 7. Änderung des Flächennutzungsplans
durchzuführen. Die Änderung wird im Parallelverfahren durchgeführt.
Mit der Neuausweisung eines allgemeinen Wohngebietes sollen die
Voraussetzungen für die Schaffung von neuem Bauland für vorwiegend Ein- bzw.
Zweifamilienhausbebauung geschaffen werden. Die Bebauung soll sich dabei
weitestgehend am umliegenden Bestand orientieren und sich damit harmonisch in
das Ortsbild einfügen. Der Geltungsbereich umfass eine Größe von ca. 2,54 ha.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Planunterlagen verwiesen.

Im Rahmen des Abstimmungsgebotes hat die planende Gemeinde auf die
städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Nachbargemeinde Rücksicht zu nehmen.
Hierbei sind „nur“ städtebaulich relevante Beziehungen und Auswirkungen
abstimmungspflichtig.
Nicht abstimmungsrelevant sind solche Aspekte, welche in der Regel durch
Fachbehörden vorgebracht werden. Dies sind z. B. naturschutzfachliche Vorgaben,
Belange der Wasserwirtschaft oder der Landwirtschaft.
Nach Sichtung der Planunterlagen durch die Verwaltung, können keine grundsätzlichen
negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Rödelmaier, betreffend der
städtebaulichen Ordnung und Entwicklung festgestellt werden.
Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Planungen der Gemeinde Heustreu zur Kenntnis.
Nachdem durch die vorgelegten Planungen keine negativen städtebaulichen
Auswirkungen für die Gemeinde Rödelmaier erkennbar sind, werden keine Hinweise
oder Einwendungen vorgebracht.
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |
